Honorar

Jede Dienstleistung hat ihren Preis, ein Umstand der auch an mir nicht vorrübergeht. 
Aber was ist eine gute Trauerrede wert? Eine wichtige und berechtigte Frage.

Eine Trauerrede ist mehr als das gesprochene Wort während der Trauerfeier.
Sie beginnt lange davor. Sie entsteht im Gespräch – im Zuhören, im Hinhören, oft auch zwischen den Zeilen.
Im Erinnern, im Ordnen von Gedanken, im gemeinsamen Suchen nach Worten, die tragen können.
Sie braucht Zeit zum Nachdenken, zum Schreiben, zum Verwerfen und Neuformulieren – damit am Ende eine Rede entsteht, die einem Leben gerecht wird und den Angehörigen Halt geben kann. 

Diese oft unsichtbare Arbeit ist ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit als Trauerredner.
Die folgenden Honorare berücksichtigen diesen umfassenden Aufwand ebenso wie meine langjährige Erfahrung und die individuelle Vorbereitung jeder einzelnen Rede.

Honorar Trauerreden

 Stadt Chemnitz

476 € 

  inkl. 19%MwSt.

Pauschalhonorar*

bis 50 km

565 € 

inkl. 19% MwSt.

Pauschalhonorar*

bis 100km

645 € 

inkl. 19% MwSt.

Pauschalhonorar*

über 100km

955 € 

inkl. 19% Mwst, 

zzgl. 0,75€ pro km

* Das Pauschalhonorar ist nur gültig, wenn das  Vorgespräch und der Ort der Zeremonie sich im  selbigen Bereich befinden! Gern begleite ich Sie mit meiner Rede auch samstags, dafür erhebe ich einen Mehraufwand von 55€.                                                                                                                                        

 In diesem Pauschalhonorar sind enthalten:

- ein persönliches Vorgespräch ohne Zeitdruck

- das Ausarbeiten der Trauerrede

- das Vortragen der Rede 

- musikalische Ausgestaltung der Trauerzeremonie

- das Vorbereiten und Durchführen der Trauerzeremonie 

- das Begleiten zur letzten Ruhestätte

- alle anfallenden Fahrtkosten                                    

Terminreservierung und Ausfallregelung

Wenn ich eine Trauerfeier zusage, halte ich mir diesen Termin ganz bewusst für Sie frei. Das bedeutet auch, dass   ich in dieser Zeit keine anderen Anfragen annehme. Meine Arbeit beginnt dabei nicht erst mit dem Trauergespräch oder dem Schreiben der Rede, sondern bereits mit der Zusage – im Mitdenken, im Einplanen und im Freihalten dieses besonderen Moments.

Mir ist bewusst, dass sich Dinge manchmal verändern können. Gerade in Zeiten der Trauer ist nicht immer alles planbar.  Sollte ein vereinbarter Termin dennoch ohne triftigen Grund wieder abgesagt werden, entsteht für mich   ein Ausfall, da sich dieser Termin meist nicht  mehr neu vergeben lässt.

Daher erlaube ich mir, in solchen Fällen eine Ausfallpauschale zu berechnen:    

– bei Absagen bis 10 Tage vor der Trauerfeier: 50 % des anfallenden Honorars
– bei sehr kurzfristigen Absagen unter 10 Tagen: 75 % des anfallenden Honorars

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

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